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   AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13   

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https://dejure.org/2014,18513
AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13 (https://dejure.org/2014,18513)
AG Mettmann, Entscheidung vom 22.05.2014 - 20 C 420/13 (https://dejure.org/2014,18513)
AG Mettmann, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 20 C 420/13 (https://dejure.org/2014,18513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung einer Abschlagszahlung nach Rücktritt von einem Werkvertrag aufgrund Unmöglichkeit der Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer meldet sein Gewerbe ab: Auftraggeber kann zurücktreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung einer Abschlagszahlung nach Rücktritt von einem Werkvertrag aufgrund Unmöglichkeit der Leistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung einer Abschlagszahlung nach Rücktritt von einem Werkvertrag aufgrund Unmöglichkeit der Leistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer meldet sein Gewerbe ab: Auftraggeber kann zurücktreten! (IBR 2014, 1276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 831
  • BauR 2014, 1829
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Dies wird allgemein angenommen, wenn die vorübergehende Unmöglichkeit die Erreichung des Geschäftszwecks in Frage stellt und dem anderen Teil die Einhaltung des Vertrags bis zum Wegfall des Leistungshindernisses unter Berücksichtigung aller Umstände und der Belange beider Parteien nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BGH, NJW 2007, 3777, Tz. 24; Palandt, § 275, Rn. 11).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Zwar stellt § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG ein gesetzliches Verbot iSd der vorgannnten Norm da (LG Mainz zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW-RR 1998, 48; BGH ebenfalls zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW 1990, 2542; grundlegend BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Zwar stellt § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG ein gesetzliches Verbot iSd der vorgannnten Norm da (LG Mainz zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW-RR 1998, 48; BGH ebenfalls zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW 1990, 2542; grundlegend BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Allerdings ist für die Tatbestandserfüllung und damit die Rechtsfolge der Nichtigkeit auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (BGH, NJW 1993, 1638, 1640; Palandt, BGB, § 134, 72. Auflage, 2013, Rn. 12a).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Dabei ist unschädlich, dass das Schreiben keinen Rücktrittgrund enthält, da dessen Angabe in der Rücktrittserklärung nicht erforderlich ist (BGH, NJW 1987, 831, 833; Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 349, Rn. 1).
  • LG Mainz, 26.02.1997 - 9 O 214/96

    Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit

    Auszug aus AG Mettmann, 22.05.2014 - 20 C 420/13
    Zwar stellt § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG ein gesetzliches Verbot iSd der vorgannnten Norm da (LG Mainz zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW-RR 1998, 48; BGH ebenfalls zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG), NJW 1990, 2542; grundlegend BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13, Rn. 17, zitiert nach juris).
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